Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. med. dent. Ulfert Broch
Dr. med. dent. Marc Junggeburth

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Dr. med. dent. Ulfert Broch
Dr. med. dent. Marc Junggeburth

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Gesundheitsnachrichten

Professionelle Endodontie

Was Sie über moderne Wurzelbehandlungen wissen sollten

Die moderne Endodontie hat enorme Fortschritte gemacht, sowohl bei Behandlungsmethoden als auch bei der Ausstattung. Durch deutlich höhere Präzision sind die Erfolgsquoten sehr beeindruckend.

Erfahrene Zahnärzte machen den Unterschied bei Wurzelbehandlungen

Die Endodontie ist ein wichtiger Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Behandlung des Zahninneren befasst. Eine endodontische Behandlung wird erforderlich, wenn ein Zahn durch einen kariösen Defekt geschädigt ist, sich aus diesem Grund das Wurzelkanalsystem infiziert hat und die Entzündung bis in die Knochen des Kiefers reicht. Noch vor nicht allzu langer Zeit hätte man einen solchen Zahn oft extrahiert. Eine moderne Wurzelbehandlung durch geübte und erfahrene Spezialisten macht den Zahnerhalt heute möglich.

Was ist eine Wurzelkanalbehandlung und wann wird sie benötigt?

Eine Wurzelbehandlung, die korrekt als Wurzelkanalbehandlung bezeichnet wird, ist ein wichtiger zahnmedizinischer Eingriff, der dazu dient, einen entzündeten oder bereits abgestorbenen Zahn zu erhalten. Dabei wird die Karies und das entzündete Gewebe durch einen Zugang in der Zahnkrone entfernt. Anschließend werden die Wurzelkanäle mit flexiblen und feinen Instrumenten gründlich gereinigt und mit einer speziellen Lösung desinfiziert.

Ein nächster Schritt ist die Füllung des Wurzelkanalsystems mit adhäsivem Zement in Kombination mit einem dem Naturgummi verwandten Material. Nach Abschluss der Wurzelkanalbehandlung benötigt der Knochen ein halbes bis ein Jahr, um vollständig auszuheilen. Danach ist der Zahn in der Regel wieder ein funktionaler Bestandteil des Gebisses, der auch nichts von seiner Optik eingebüßt hat. Wichtig ist, dass ein erfahrener Zahnarzt in einer hochmodern ausgestatteten Praxis diese komplexe Behandlung durchführt.

Ein kranker Zahn belastet den gesamten Organismus. Eine moderne Wurzelbehandlung kann erforderlich sein, wenn sich bei einem Zahn Aufbiss- und Berührungsempfindlichkeit bemerkbar macht, sich ein Zahn verfärbt oder das umliegende Zahnfleisch geschwollen ist und schmerzt.

Auch bei unfallbedingten Zahnverletzungen, bei operativen Eingriffen an den Zähnen oder bei der Revision einer alten Wurzelbehandlung sind Spezialisten für Endodontie gefordert, die zunächst eine radiologische und klinische Untersuchung mit einem Dentalmikroskop vornehmen, welches das Zahninnere um bis zu 30-fach vergrößert. Eine präzise Vermessung des Zahninneren ist dringend notwendig, um das komplexe Wurzelsystem in Gänze zu erfassen.

Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren bei diesen Behandlungen erzielt?

Die Erfolgschancen für den Zahnerhalt bei einer professionellen Wurzelkanalbehandlung liegen bei 90 Prozent. Eine moderne Wurzelbehandlung ist nicht schmerzhaft, da sie unter lokaler Betäubung mit modernen Technologien durchgeführt wird. Auf das Schmerzmanagement kann sich der Patient auch nach der eigentlichen Behandlung verlassen. Die Dauer der Behandlung hängt von der Schwere der Entzündung ab und kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken. Jede Wurzelkanalbehandlung wird ganz individuell gemeinsam mit dem Patienten geplant.

BLZK-Vollversammlung fordert Neustart für elektronische Patientenakte

„500 Zettel bleiben 500 Zettel“

In einem einstimmigen Beschluss stellten die Delegierten der Vollversammlung (VV) der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende in München fest, dass das aktuelle Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht ausgereift ist. Die Versammlung forderte den Gesetzgeber auf, die aktuelle Verzögerung bei der Einführung auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Regierungswechsels zu nutzen, um das Konzept der ePA neu aufzusetzen.

Als Impulsgeber hatte die BLZK Prof. Ulrich Kelber eingeladen. Der Diplom-Informatiker und ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte in seinem Vortrag vor einer überstürzten Einführung der ePA: „Ich halte es für falsch, jetzt aufs Gaspedal zu drücken, nur um vor dem Wahltermin mit dem Rollout zu starten. Es darf auch nicht vorab festgelegt werden, dass die ePA direkt nach der Testphase einzuführen ist. Zunächst muss das Ergebnis der Testphase betrachtet werden – nach dem Motto ‚anschauen, evaluieren, entscheiden‘.“ In seinem „Behandlungsplan für die ePA“ empfahl Kelber dringend, Sanktionen für die Praxen auszusetzen, das Arztgeheimnis zu wahren, die Verantwortung für die Datensicherheit auf die Anbieter zu übertragen, Haftungsfragen zu klären und eine Suchfunktion über strukturierte Daten zu ermöglichen.

„500 Zettel bleiben 500 Zettel“ BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl begründete die Notwendigkeit eines Neustarts für die ePA: „Wir Zahnärzte sind technikaffin und würden bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerne aufs Gas treten. Aber 500 Zettel bleiben 500 Zettel, egal ob digital oder auf Papier. Die ePA braucht eine klare Struktur mit Suchfunktion. Wie soll ein Zahnarzt sonst beispielsweise die Befunde von Haus- und Fachärzten berücksichtigen?“ Nur wenn die ePA einen klaren Mehrwert für die Praxen in Form von Arbeitsentlastung und Kostenersparnis bringe, werde sie von den Praxen und den Versicherten akzeptiert.

VV-Beschluss umfasst mehrere Forderungen Der VV-Beschluss umfasste auch die Forderungen nach einer längeren Test- und Übergangsphase sowie nach standardisierten Daten mit Volltextsuche. Zudem müsse bei einer Neu-Aufsetzung der ePA zwingend die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Die Selektion von Patienten durch einen Algorithmus dürfe unter keinen Umständen möglich sein. Die Delegierten stimmten zugleich auch geschlossen für die Rückkehr zur Opt-In-Lösung. Das bedeutet, der Versicherte muss aktiv seine Zustimmung zum Erfassen und Verwenden seiner Daten geben. „Wir wollen, dass unsere Patienten auch in Zukunft souverän steuern können, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen“, erklärte Wohl abschließend.

Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fand am 15. und 16. November in Hamburg statt.
Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens forderte BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz, Deutschland brauche jetzt Aufbruch statt Abbruch und Mut statt Missmut. Zu einem zukunftsgerichteten Gesundheitswesen gehöre der Blick auf die demografische Entwicklung. Es gehe künftig darum, immer knapper werdende Ressourcen zu verteilen. Bürokratie und Komplexität im Gesundheitswesen nähmen zu, der ökonomische Druck auf die Praxen steige. Angesehene Ökonomen empfehlen einen Neustart, laut Prognosen sei der Kipppunkt der Sozial- und Gesundheitssysteme in den 2030er Jahren zu erwarten. Lösungsansätze könnten mehr Prävention, stärkere Eigenverantwortung und weniger Bürokratie sein.

Der amtierende Präsident des Weltzahnärzteverbandes FDI, Dr. Greg Chadwick, betonte in seinem Grußwort die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit der FDI mit der BZÄK. Angesichts vieler drängender Herausforderungen rief Chadwick die deutsche Zahnärzteschaft auf, sich mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen weiter in der FDI zu engagieren.

Die BZÄK-Bundesversammlung verabschiedete die Resolution „Zahnarztpraxen haben Belastungsgrenze erreicht – so geht es nicht weiter!“, in der konstatiert wird, dass Zahnarztpraxen in Deutschland Gefahr laufen, eine geregelte Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten zu können.
Die Bundesversammlung forderte die künftige Bundesregierung in der Resolution auf, Gesundheitspolitik als zentrale Aufgabe zu behandeln und die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens sicherzustellen.

Zu den Kernthemen gehören:

  • Stärkung der Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung und Abkehr von einem staatlichen Gesundheitssystem
  • Stärkung des ambulanten Sektors und der bewährten wohnortnahen Versorgung
  • Investoren-MVZ zum Patientenschutz regulieren
  • Bürokratieburnout beenden
  • Lösungen zum Fachkräftemangel erarbeiten
  • Bekenntnis und Stärkung des dualen Systems in der Krankenversicherung, verbunden mit der angemessenen Honorierung in der GOZ
  • Präventive, gesundheitsförderliche Maßnahmen erfolgreich weiterentwickeln
  • Praxistaugliche Digitalisierung
Die Delegierten fassten zudem Beschlüsse u.a. zu folgenden Themen: GOZ, Ausverkauf der Zahnheilkunde an Investoren, Digitalagentur Gesundheit, Neustart der ePA, Fachkräftesicherung, Bürokratieabbau, Sprechende Zahnmedizin sowie zur Änderung der Musterweiterbildungsordnung und der Festlegung einer Delegiertenzahl zur BZÄK-Bundesversammlung.

05.12.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer